Neue Erkenntnisse aus kynologischer Forschung, Tierschutz und züchterischen Bemühungen machten ein „Update“ der Tierschutz-Hundeverordnung vom 02.05.2001 mehr als überfällig. Dabei erlaubt der häufig verwendete Begriff „ausreichend“ noch reichlich Interpretationsspielraum. Lesen Sie, was im genau im Einzelnen in der Verordnung steht, die sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Hundehalter betrifft.